Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

HZAZustV

§ 20 Hauptzollamt Karlsruhe

Bund2 Fassungen

Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.
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