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§ 20 HZAZustV 2023 — Hauptzollamt Karlsruhe

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.