Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

HZAZustV

§ 21 Hauptzollamt Karlsruhe

Stand: 01.01.2026

Bund3 Fassungen

Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.
§ 20 § 22