Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

HZAZustV

§ 12 Hauptzollamt Erfurt

Bund2 Fassungen

Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.

§ 11 § 13