Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
HZAZustV§ 13 Hauptzollamt Erfurt
Stand: 01.01.2026
Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.