Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
HZAZustV§ 12 Hauptzollamt Düsseldorf
Stand: 01.01.2026
Dem Hauptzollamt Düsseldorf werden die Zuständigkeiten übertragen für
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 12 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 426)
BGBl. 2024 I Nr. 426
BGBl. 2024 I Nr. 426
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