Gesetze / Landesrecht Sachsen / Hochschulsteuerungsverordnung
HSSteuVO§ 6 Hochschulspezifisches Handbuch Neue Hochschulsteuerung
Stand: 26.08.2026
Jede Hochschule erstellt auf der Grundlage des Rahmenhandbuches Neue Hochschulsteuerung ein hochschulspezifisches Handbuch Neue Hochschulsteuerung und schreibt dies fort. Die Fortschreibung ist zu dokumentieren. Die Hochschule legt dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus auf Anforderung ihr Handbuch zur Einsichtnahme vor.