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§ 6 HSSteuVO (Sachsen) — Hochschulspezifisches Handbuch Neue Hochschulsteuerung

Hochschulsteuerungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jede Hochschule erstellt auf der Grundlage des Rahmenhandbuches Neue Hochschulsteuerung ein hochschulspezifisches Handbuch Neue Hochschulsteuerung und schreibt dies fort. Die Fortschreibung ist zu dokumentieren. Die Hochschule legt dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus auf Anforderung ihr Handbuch zur Einsichtnahme vor.