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HSSteuVO

§ 5 Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HSSteuVO/5#abs-1 (1) Das Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung wird vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im Benehmen mit den Hochschulen erstellt und fortgeschrieben. Im Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung werden die für die Steuerung der Hochschulen maßgeblichen Controllinginstrumente sowie deren Voraussetzung und Anwendung vorgegeben. Es enthält insbesondere die Fachkonzepte für:

1. die Produktbildung,

2. die Stundenrechnung,

3. die Leistungsrechnung,

4. die Kostenrechnung,

5. die Buchhaltung,

6. die hochschulinternen Zielvereinbarungen und

7. das Berichtswesen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HSSteuVO/5#abs-2 (2) Änderungen des Fachkonzeptes Buchhaltung im Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung gemäß Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 sowie Schnittstellen zu den Landesverfahren Kassenbuchhaltung und Bezügeverfahren werden im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen geregelt. Das Fachkonzept Berichtswesen im Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 berücksichtigt den Informationsbedarf des Staatsministeriums der Finanzen.

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