nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 5 HSSteuVO (Sachsen) — Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung

Hochschulsteuerungsverordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung wird vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im Benehmen mit den Hochschulen erstellt und fortgeschrieben. Im Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung werden die für die Steuerung der Hochschulen maßgeblichen Controllinginstrumente sowie deren Voraussetzung und Anwendung vorgegeben. Es enthält insbesondere die Fachkonzepte für:

1. die Produktbildung,

2. die Stundenrechnung,

3. die Leistungsrechnung,

4. die Kostenrechnung,

5. die Buchhaltung,

6. die hochschulinternen Zielvereinbarungen und

7. das Berichtswesen.

(2) Änderungen des Fachkonzeptes Buchhaltung im Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung gemäß Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 sowie Schnittstellen zu den Landesverfahren Kassenbuchhaltung und Bezügeverfahren werden im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen geregelt. Das Fachkonzept Berichtswesen im Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 berücksichtigt den Informationsbedarf des Staatsministeriums der Finanzen.

---

Zitiervorschlag: § 5 HSSteuVO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/HSSteuVO/5

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
