Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hochschulprüfungsverordnung

HSPV

§ 8 Studiengangsprofil

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HSPV/8#abs-1 (1) Masterstudiengänge können nach den Profiltypen „anwendungsorientiert“ oder „forschungsorientiert“ differenziert werden. Künstlerische Masterstudiengänge an der Filmuniversität sollen ein besonderes künstlerisches Profil haben. Wird eine Profilzuordnung vorgenommen, ist sie im Diploma Supplement darzustellen und wird im Akkreditierungsverfahren überprüft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HSPV/8#abs-2 (2) Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, haben ein lehramtsbezogenes Profil auszuweisen.

Einzelnorm

§ 7 § 9