Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HSPV · GVBl.II/15, [Nr. 12]

Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Abschlüssen (Hochschulprüfungsverordnung - HSPV)

11 Normen · Ausgangsfassung vom 04.03.2015 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 6 — Studien- und Prüfungsleistungen1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 aufgehoben
  3. § 3 Regelstudienzeit
  4. § 4 Modularisierung des Lehrangebots und Vergabe von Leistungspunkten
  5. § 5 Anerkennung von Leistungen, Studiengänge in anderen Sprachen
  6. § 6 Studien- und Prüfungsleistungen
  7. § 7 Abschlussarbeit
  8. § 8 Studiengangsprofil
  9. § 9 Abschlussbezeichnungen, Grade
  10. § 10 Übergangsregelungen
  11. § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    22.08.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 65], S.8)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    09.04.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.04.2024, Artikel 3

    § 6 geändert

    GVBl. I 2024, Nr. 12, S. 80

  3. Historischer Änderungsnachweis

    05.03.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.03.2024, Artikel 85

    § 6 geändert

    GVBl. I 2024, Nr. 09, S. 34

  4. Historischer Änderungsnachweis

    07.07.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 07.07.2020

    §§ 3, 6 geändert

    GVBl. II 2020, Nr. 58

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).