Gesetze / Landesrecht Sachsen / Hochschuldienstaufgabenverordnung
HSDAVO§ 12 Sicherstellung der Abnahme von Prüfungen
Stand: 26.08.2026
Die Prüfungen sollen in den von den Hochschulen und Staatlichen Prüfungsämtern festgelegten Prüfungszeiträumen abgenommen werden.