Gesetze / Gesetz über die Heimkehrerstiftung
HKStG§ 10 Aufsicht
Stand: 03.07.2020
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlässt allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes durch das Bundesverwaltungsamt.
Gesetze / Gesetz über die Heimkehrerstiftung
HKStGStand: 03.07.2020
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlässt allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes durch das Bundesverwaltungsamt.