§ 4 Stiftungszweck
Stand: 10.06.2019
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- OVG NRW, 28.09.2001 – 8 A 3943/00Zitiert von 1
- OVG NRW, 28.09.2001 – 8 A 3944/00Zitiert von 1
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Zweck der Stiftung ist es, die Zwecksetzung nach § 1 durch Auszahlung der Leistungen an die anspruchsberechtigten Personen zu erfüllen.