Gesetze / HIV-Hilfegesetz

HIVHG

§ 4 Stiftungszweck

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Zweck der Stiftung ist es, die Zwecksetzung nach § 1 durch Auszahlung der Leistungen an die anspruchsberechtigten Personen zu erfüllen.

§ 3 § 5