§ 17 Steuerfreiheit, Anrechnung auf andere Leistungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 04.07.2018 – XII ZB 448/17Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer Rente nach dem HIV-Hilfegesetz bei der Bemessung des Unterhalts; Zurückstellung einer Entscheidung über eine Befristung oder Herabsetzung des UnterhaltsanspruchsZitiert von 8
- OLG Köln, 10.08.2017 – 4 UF 7/17
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HIVHG/17#abs-1 (1) Die Leistungen der Stiftung werden nicht auf andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln angerechnet und auch nicht bei der gesetzlich vorgesehenen Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HIVHG/17#abs-2 (2) Die Ansprüche auf Leistungen der Stiftung können nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.