Gesetze / HIV-Hilfegesetz

HIVHG

§ 17 Steuerfreiheit, Anrechnung auf andere Leistungen

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HIVHG/17#abs-1 (1) Die Leistungen der Stiftung werden nicht auf andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln angerechnet und auch nicht bei der gesetzlich vorgesehenen Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HIVHG/17#abs-2 (2) Die Ansprüche auf Leistungen der Stiftung können nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

§ 16 § 18