Gesetze / Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
HGBEGArt 92
Stand: 28.03.2024
§ 241a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs in der ab dem 28. März 2024 geltenden Fassung ist erstmals auf das nach dem 31. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. § 241a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs in der bis zum 28. März 2024 geltenden Fassung ist letztmals auf das vor dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
Änderungsverlauf
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27.03.2024 Ausfertigung
Art. 92 geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108)
BGBl. 2024 I Nr. 108
BGBl. 2024 I Nr. 108
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