§ 57
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- LAG Schleswig-Holstein, 05.07.2023 – 3 TaBV 4/23
- EuGH, 30.04.2025 – C-197/24
- LAG Niedersachsen, 04.04.2025 – 14 SLa 724/24
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 – L 3 BA 20/22Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 12.03.2020 – 1 U 31/19
- LAG Hamm, 16.05.2013 – 17 Sa 310/13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Handlungsbevollmächtigte hat sich bei der Zeichnung jedes eine Prokura andeutenden Zusatzes zu enthalten; er hat mit einem das Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatze zu zeichnen.