§ 532 Kündigung durch den Befrachter
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/532#abs-1 (1) Der Befrachter kann den Reisefrachtvertrag jederzeit kündigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/532#abs-2 (2) Kündigt der Befrachter, so kann der Verfrachter, wenn er einen Anspruch nach § 489 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 geltend macht, auch ein etwaiges Liegegeld verlangen.