§ 409 Beweiskraft des Frachtbriefs
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/409#abs-1 (1) Der von beiden Parteien unterzeichnete Frachtbrief dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für Abschluß und Inhalt des Frachtvertrages sowie für die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/409#abs-2 (2) Der von beiden Parteien unterzeichnete Frachtbrief begründet ferner die Vermutung, daß das Gut und seine Verpackung bei der Übernahme durch den Frachtführer in äußerlich gutem Zustand waren und daß die Anzahl der Frachtstücke und ihre Zeichen und Nummern mit den Angaben im Frachtbrief übereinstimmen. Der Frachtbrief begründet diese Vermutung jedoch nicht, wenn der Frachtführer einen begründeten Vorbehalt in den Frachtbrief eingetragen hat; der Vorbehalt kann auch damit begründet werden, daß dem Frachtführer keine angemessenen Mittel zur Verfügung standen, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/409#abs-3 (3) Ist das Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes oder der Inhalt der Frachtstücke vom Frachtführer überprüft und das Ergebnis der Überprüfung in den von beiden Parteien unterzeichneten Frachtbrief eingetragen worden, so begründet dieser auch die Vermutung, daß Gewicht, Menge oder Inhalt mit den Angaben im Frachtbrief übereinstimmt. Der Frachtführer ist verpflichtet, Gewicht, Menge oder Inhalt zu überprüfen, wenn der Absender dies verlangt und dem Frachtführer angemessene Mittel zur Überprüfung zur Verfügung stehen; der Frachtführer hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Überprüfung.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 409 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Hagen, 17.01.2023 – 21 O 43/21Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 05.10.2016 – I-18 U 134/15
- OLG Hamm, 14.12.2020 – 18 U 63/20
- OLG Hamm, 09.12.2019 – 18 U 110/18
- OLG Düsseldorf, 17.02.2016 – I-18 U 24/15
- OLG Düsseldorf, 18.02.2010 – I-18 U 132/09
Zuletzt entschieden
- BGH, 27.10.2022 – I ZR 139/21Beförderungsvertrag mit Geltung der ADSp 2017: Höchstbetrag der Haftung des Spediteurs für Beschädigungen des Transportguts bei grenzüberschreitenden multimodalen Beförderungen unter Einschluss einer Seestrecke und unbekanntem Schadensort
- OLG Brandenburg, 29.05.2019 – 7 U 142/13
- BFH, 12.05.2009 – V R 65/06Umsatzsteuer: Erfüllung der Anforderungen an einen Versendungsbeleg bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung durch einen CMR-Frachtbrief ohne Empfängerbestätigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 66
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 409 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2019 Ausfertigung
§ 409 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.