Gesetze / Handelsgesetzbuch

HGB

§ 21

Stand: 10.06.2019

Bund6 Entscheidungen

Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

§ 20 § 22