Gesetze / Handelsgesetzbuch HGB § 154 Bund Außer Kraft — § 154 ist seit 01.01.2024 nicht mehr im HGB enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. Die Liquidatoren haben bei dem Beginne sowie bei der Beendigung der Liquidation eine Bilanz aufzustellen.