Außer Kraft — § 153 ist seit 01.01.2024 nicht mehr im HGB enthalten.
Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.
Die Liquidatoren haben ihre Unterschrift in der Weise abzugeben, daß sie der bisherigen, als Liquidationsfirma zu bezeichnenden Firma ihren Namen beifügen.