Gesetze / Haushaltsgesetz 2025 HG 2025 § 24 Fortgeltung Bund Historische Fassung — Stand 03.10.2025 bis 14.03.2026. Zur aktuellen Fassung → § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 und 6 sowie die §§ 3 bis 23 gelten bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres weiter.