§ 24 HG 2025 — Fortgeltung

Haushaltsgesetz 2025

Historische Fassung: Stand 03.10.2025 bis 14.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

§ 2 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 und 6 sowie die §§ 3 bis 23 gelten bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres weiter.