Gesetze / Haushaltsgesetz 2025

HG 2025

§ 10 Sorgfalts- und Prüfpflichten

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HG%202025/10#abs-1 (1) Leistungen des Bundes dürfen

1.
nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden;
2.
nicht an Empfänger gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HG%202025/10#abs-2 (2) Die Ressorts müssen bei der Gewährung von Haushaltsmitteln sicherstellen, dass die Mittelempfänger zur Einhaltung von Absatz 1 verpflichtet sind.

§ 9 § 11