Gesetze / Hörakustikerausbildungsverordnung
HörAkAusbV§ 14 Prüfungsbereiche
Stand: 10.06.2019
Die Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten,
2.
Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken,
3.
Hörsystemanpassung und Patientenberatung,
4.
Servicemaßnahmen sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.