Gesetze / Verfahrensordnung für Höfesachen

HöfeVfO

§ 10 Höfeakten

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Das Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts um Eintragung oder Löschung des Hofvermerks und sonstige höferechtlich erhebliche Vorgänge sind zu einer besonderen Höfeakte zu nehmen, die bei den Grundakten der Hofstelle aufzubewahren ist.

§ 9 § 11