Gesetze / Gerichtsvollzieherkostengesetz
GvKostG§ 4 Vorschuss
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GvKostG/4#abs-1 (1) Der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet, der die voraussichtlich entstehenden Kosten deckt. Die Durchführung des Auftrags kann von der Zahlung des Vorschusses abhängig gemacht werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auftrag vom Gericht erteilt wird oder dem Auftraggeber Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist. Sie gelten ferner nicht für die Erhebung von Gebührenvorschüssen, wenn aus einer Entscheidung eines Gerichts für Arbeitssachen oder aus einem vor diesem Gericht abgeschlossenen Vergleich zu vollstrecken ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GvKostG/4#abs-2 (2) Reicht ein Vorschuss nicht aus, um die zur Aufrechterhaltung einer Vollstreckungsmaßnahme voraussichtlich erforderlichen Auslagen zu decken, gilt Absatz 1 entsprechend. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Leistung eines weiteren Vorschusses innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen aufzufordern. Nach Ablauf der Frist kann der Gerichtsvollzieher die Vollstreckungsmaßnahme aufheben, wenn die Aufforderung verbunden mit einem Hinweis auf die Folgen der Nichtzahlung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zugestellt worden ist und die geforderte Zahlung nicht bei dem Gerichtsvollzieher eingegangen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GvKostG/4#abs-3 (3) In den Fällen des § 3 Abs. 4 Satz 2 bis 5 bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vorzuschießenden Beträge bestehen.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 4 GvKostG →
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Nach Gewicht
- BGH, 21.07.2011 – I ZB 96/10Abgabe der eidesstattlichen Versicherung: Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Zustellung einer Abschrift des Vollstreckungsauftrags an den SchuldnerZitiert von 7
- BGH, 10.06.2021 – IX ZR 90/20Zwangsvollstreckungskosten: Erstreckung der Pfändung auf die Kosten der Zustellung des Pfändungs- und ÜberweisungsbeschlussesZitiert von 1
- BGH, 10.01.2018 – VII ZB 65/17Zwangsvollstreckungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren gegen die Anordnung eines Gerichtsvollziehers zur Vorschusszahlung vor Durchführung eines Vollstreckungsauftrags; Umdeutung in eine weitere BeschwerdeZitiert von 4
- AG Wiesbaden, 20.10.2020 – 65 M 4093/20Zitiert von 1
- LG Aachen, 14.07.2014 – 5 T 92/14
- VG Magdeburg, 29.01.2013 – 8 A 5/11Disziplinarklage: Entfernung einer Gerichtsvollzieherin aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlicher Gebührenüberhebung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
Zuletzt entschieden
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