Art 21 Nichtdiskriminierung
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 67
Nach Gewicht
- BVerfG, 29.09.2025 – 2 BvR 934/19Zum Verhältnis zwischen unional teildeterminiertem Antidiskriminierungsrecht und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, 137 Abs 3 S 1 WRV) im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts - Konkretisierung der bisherigen Maßstäbe des religiösen Selbstbestimmungsrechts mit Auswirkung auf Auslegung der § 11 iVm §§ 1, 2, 7 und 9 AGG - hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch fachgerichtliche Zubilligung einer Entschädigung wegen Ungleichbehandlung bei einer StellenbesetzungZitiert von 2
- BVerfG, 23.09.2025 – 1 BvR 1796/23Verfassungswidrigkeit der Altersgrenze von 70 Jahren nach § 47 Nr 2 Var 1, § 48a BNotO, soweit Anwaltsnotariat betroffen ist - Altersgrenze unter gegebenen Umständen nicht mehr angemessen und damit unverhältnismäßig - Unvereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 GG - Fortgeltung bis 30.06.2026Zitiert von 14
- BGH, 21.08.2023 – NotZ (Brfg) 4/22EU-Rechtmäßigkeit der Altersgrenze für Notare
- VG Düsseldorf, 24.04.2026 – 16 K 9592/24Zitiert von 1
- VG Freiburg, 13.03.2013 – 1 K 454/11Zitiert von 4
- BVerfG, 21.11.2023 – 1 BvL 6/21 · Contergan IIZitiert von 18
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 17.11.2025 – VG 4 K 1233/25
- VG München, 18.09.2025 – M 27 K 24.837
- VG Bayreuth, 11.07.2025 – B 8 S 25.31248
67 Entscheidungen zu Art 21 GRCh →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 21 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/21#abs-1 (1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/21#abs-2 (2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.