Art 22 Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen
Stand: 22.07.2026
Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 22 GRCh →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Koblenz, 21.08.2015 – 5 K 1028/14.KOZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.