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Art 11 Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

Stand: 22.07.2026

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/11#abs-1 (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/11#abs-2 (2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

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