Art 11 Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 85
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 06.11.2019 – 1 BvR 276/17Recht auf Vergessen II - Unionsgrundrechte als Kontrollmaßstab hinsichtlich der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichten Fachrechts - umfassender Grundrechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren umfasst ggf auch Gewährleistungen der Unionsgrundrechte - hier: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber - Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen nach Art 7 u 8 GrCh (juris: EUGrdRCh), unternehmerischer Freiheit der Suchmaschinenbetreiber (Art 16 EUGrdRCh), Meinungsfreiheit des Inhalteanbieters sowie Informationsinteressen der InternetnutzerZitiert von 70
- BGH, 01.06.2017 – I ZR 139/15Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie zu den Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Werke; Berücksichtigung der Grundrechte der EU-Grundrechtecharta - Afghanistan PapiereZitiert von 7
- OLG Frankfurt am Main, 20.04.2023 – 16 U 10/22
- BGH, 03.05.2022 – VI ZR 832/20Datenschutzgrundverordnung: Auslistungsanspruch eines verurteilten Mörders gegen den Verantwortlichen eines Internet-SuchdienstesZitiert von 19
- BGH, 27.07.2020 – VI ZR 405/18Voraussetzungen eines datenschutzrechtlichen Auslistungsanspruchs gegen den Verantwortlichen eines Internet-SuchdienstesZitiert von 59
- BGH, 27.07.2017 – I ZR 228/15Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Ausnahmen vom bzw. Beschränkung des Vervielfältigungsrechts, des Rechts der öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung – Reformistischer AufbruchZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 30.07.2026 – I ZR 130/25 · Top-Mediziner
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 – VI-Kart 8/25 (V)
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 – VI-Kart 7/25 (V)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 11 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/11#abs-1 (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/11#abs-2 (2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.