Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

GntVDDVCSVDV

§ 68 Durchführung der Präsentation und der Disputation

Stand: 01.10.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/68#abs-1 (1) Die Präsentation und die Disputation werden als Einzelprüfungen durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/68#abs-2 (2) Die Präsentation dauert in der Regel 20 Minuten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/68#abs-3 (3) Die Disputation ist an die Präsentation anzuschließen. Die Disputation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern.

§ 67 § 69