Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
GntVDDVCSVDV§ 68 Durchführung der Präsentation und der Disputation
Stand: 01.10.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/68#abs-1 (1) Die Präsentation und die Disputation werden als Einzelprüfungen durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/68#abs-2 (2) Die Präsentation dauert in der Regel 20 Minuten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/68#abs-3 (3) Die Disputation ist an die Präsentation anzuschließen. Die Disputation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern.