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§ 68 GntVDDVCSVDV — Durchführung der Präsentation und der Disputation

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

Stand: 01.10.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Präsentation und die Disputation werden als Einzelprüfungen durchgeführt.

(2) Die Präsentation dauert in der Regel 20 Minuten.

(3) Die Disputation ist an die Präsentation anzuschließen. Die Disputation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten dauern.