Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

GntVDDVCSVDV

§ 35 Bewertung der Praktika

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/35?asof=2020-10-01#abs-1 (1) Die Ausbildungsleitung bewertet nach Anhörung der Ausbildenden in einer Beurteilung die Leistungen der Studierenden für jedes Praktikum mit Rangpunkten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/35?asof=2020-10-01#abs-2 (2) Die Bewertung ist mit der oder dem Studierenden zu besprechen.

§ 35 § 37