Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

GntVDDVCSVDV

§ 20 Gesamtergebnis und Rangfolge

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/20?asof=2020-10-01#abs-1 (1) Die Auswahlkommission ermittelt für jede Bewerberin und jeden Bewerber, die oder der am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens teilgenommen hat, das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/20?asof=2020-10-01#abs-2 (2) Anhand der Gesamtergebnisse legt die Behörde, die das Auswahlverfahren durchführt, eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber fest. Die festgelegte Rangfolge ist für die Einstellung maßgeblich.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/20?asof=2020-10-01#abs-3 (3) Wer erfolglos am Auswahlverfahren teilgenommen hat, erhält eine schriftliche Mitteilung über die Ablehnung. Die Bewerbungsunterlagen sind nach Abschluss des Auswahlverfahrens zu vernichten. Elektronisch eingereichte Bewerbungsunterlagen sind endgültig zu löschen.

§ 20 § 22