Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
GntVDDVCSVDV§ 1 Studium
Stand: 01.10.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/1#abs-1 (1) Als fachspezifischer Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes wird der Vorbereitungsdienst „gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – “ eingerichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntVDDVCSVDV/1#abs-2 (2) Der Diplom-Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich „digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit“.
Änderungsverlauf
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3552)
BGBl. 2021 I S. 3552
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.