Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
GntDBwVVDV§ 47 Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/47#abs-1 (1) Zugelassen zur Verteidigung der Bachelorthesis wird, wer
1.
die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat und
2.
die Bachelorthesis bestanden hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/47#abs-2 (2) Den Termin für die Verteidigung der Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest.