nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 47 GntDBwVVDV — Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zugelassen zur Verteidigung der Bachelorthesis wird, wer

1.
die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat und
2.
die Bachelorthesis bestanden hat.

(2) Den Termin für die Verteidigung der Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest.