Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

GntDBwVVDV

§ 43 Freistellung und Betreuung bei der Bachelorthesis

Stand: 23.07.2024

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/43#abs-1 (1) Zur Anfertigung der Bachelorthesis werden die Studierenden für die letzten vier Wochen des fünften Semesters von der Anwesenheitspflicht und vom Dienst freigestellt. Die weitere Anfertigung der Bachelorthesis erfolgt studienbegleitend zu Beginn des sechsten Semesters.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/43#abs-2 (2) Während der Anfertigung der Bachelorthesis wird die oder der Studierende von der oder dem Erstprüfenden betreut.

§ 42 § 44