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# § 43 GntDBwVVDV — Freistellung und Betreuung bei der Bachelorthesis

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung  
Stand: 23.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zur Anfertigung der Bachelorthesis werden die Studierenden für die letzten vier Wochen des fünften Semesters von der Anwesenheitspflicht und vom Dienst freigestellt. Die weitere Anfertigung der Bachelorthesis erfolgt studienbegleitend zu Beginn des sechsten Semesters.

(2) Während der Anfertigung der Bachelorthesis wird die oder der Studierende von der oder dem Erstprüfenden betreut.

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Zitiervorschlag: § 43 GntDBwVVDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/43

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