Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
GntDBwVVDV§ 31 Prüfungszeitpunkt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/31#abs-1 (1) Die Modulprüfungen sollen innerhalb desjenigen Semesters abgenommen werden, in dem das Modul absolviert wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/31#abs-2 (2) Semesterübergreifende Modulprüfungen sind zulässig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/31#abs-3 (3) Die Termine für die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 werden vom Prüfungsamt festgelegt. Die Termine für die Modulprüfungen in den Praxismodulen werden von den Ausbildungsdienststellen im Benehmen mit der Hochschule festgelegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GntDBwVVDV/31#abs-4 (4) Die Modulprüfungen müssen spätestens eine Woche vor der Verteidigung der Bachelorthesis abgeschlossen sein.