§ 35a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 22.08.1984 – I R 102/81Zitiert von 5
- FG München, 19.07.2024 – 8 K 1418/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 18.03.2019 – 14 E 540/18Zitiert von 1
- OVG NRW, 28.11.2018 – 14 B 1121/18
- OVG NRW, 18.10.2018 – 14 B 961/18Zitiert von 2
- OLG Köln, 06.07.2017 – 7 U 185/16
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 17.12.2013 – 5 A 329/12Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 01.12.2011 – 6 K 509/09Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 11.02.2011 – 8 LA 259/10Saisonal betriebene Kunsteisbahn als Betriebsstätte im IHK-Beitragsrecht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35a GewStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GewStG/35a#abs-1 (1) Der Gewerbesteuer unterliegen auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GewStG/35a#abs-2 (2) 1Reisegewerbebetrieb im Sinne dieses Gesetzes ist ein Gewerbebetrieb, dessen Inhaber nach den Vorschriften der Gewerbeordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen einer Reisegewerbekarte bedarf. 2Wird im Rahmen eines einheitlichen Gewerbebetriebs sowohl ein stehendes Gewerbe als auch ein Reisegewerbe betrieben, so ist der Betrieb in vollem Umfang als stehendes Gewerbe zu behandeln.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GewStG/35a#abs-3 (3) Hebeberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GewStG/35a#abs-4 (4) Ist im Laufe des Erhebungszeitraums der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden, so hat das Finanzamt den Steuermessbetrag nach den zeitlichen Anteilen (Kalendermonaten) auf die beteiligten Gemeinden zu zerlegen.