Außer Kraft — § 1c ist seit 23.07.2026 nicht mehr im GewSchG enthalten.
Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.07.2026.
Für § 1c GewSchG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.