Gesetze / Makler- und Bauträgerverordnung

MaBV

§ 9 (weggefallen)

Stand: 01.01.2025

Bund2 Fassungen

Für § 9 MaBV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 8 § 10