Gesetze / Gewerbeordnung GewO § 37 Stand: 10.06.2019 VerwaltungsrechtBund1 Entscheidung (weggefallen) Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 37 GewO → Wichtigste und neueste Entscheidungen VGH Bayern, 07.11.2024 – 22 ZB 24.1529 „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.