Gesetze / Makler- und Bauträgerverordnung
MaBVAnlage 3 (zu § 15b Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 556)
über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung
nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV
für den Zeitraum …
| Name, Vorname, ggf. Unternehmensbezeichnung des Gewerbetreibenden | ||
| Bei juristischen Personen: Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters | ||
| Straße, Hausnummer | ||
| PLZ | Ort | |
| Telefon | Fax* | E-Mail* |
| Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme, Datum, Inhalt, Umfang (Stunden), in Anspruch genommener Weiterbildungsanbieter | ||
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Ich bestätige, dass die nach § 34c Absatz 2a GewO bestehende Verpflichtung zur Weiterbildung eingehalten worden ist.
Ort, Datum, Unterschrift des Gewerbetreibenden
Änderungsverlauf
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09.05.2018 Ausfertigung
Anlage 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Mai 2018 (BGBl. I 550)
BGBl. 2018 I S. 550
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.