Gesetze / Makler- und Bauträgerverordnung MaBV Anlage 3 (weggefallen) Bund2 Fassungen Außer Kraft: Anlage 3 GewO§34cDV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für Anlage 3 MaBV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm