Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WDR
Gesetz§ 8a Informationspflicht
Stand: 26.08.2026
Der WDR ist verpflichtet, der nach Landesrecht zuständigen Behörde die in Artikel 6 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen aufgeführten Informationen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.