Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WDR
Gesetz§ 2 Sitz und Studios
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Gesetz/2#abs-1 (1) Sitz des WDR ist Köln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Gesetz/2#abs-2 (2) Nach Maßgabe der Satzung und unter Beachtung der regionalen Gliederung des Sendegebiets können Studios errichtet werden.